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Umschulung 

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Eine Umschulung ist eine berufliche Neuorientierung im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung: Der Umschüler hat i. d. R. bereits eine Erstausbildung absolviert oder abgebrochen und will sich um- oder neuorientieren. Die Maßnahme soll neue berufliche Perspektiven eröffnen und den Einstieg in eine neu erlernte Tätigkeit ermöglichen. Sie soll den Umschüler dazu befähigen, eine andere Tätigkeit auszuüben als bisher oder in einem anderen Beruf als dem erlernten zu arbeiten. Umschulungen dauern je nach Tätigkeitsfeld und Umfang etwa ein bis dreieinhalb Jahre. Bringt der Umschüler bereits verwertbare Erfahrungen und Know-how aus dem vorherigen Berufsbild mit, kann die Umschulung ggf. verkürzt werden.

 

Gründe für eine Umschulung

Eine Person kann sich aus unterschiedlichen Gründen für eine Umschulung entscheiden: Die Entscheidung kann etwa aus erfolgen, die es ihr erschweren oder verunmöglichen, ihren vorherigen Beruf weiter auszuüben. Ereignisse wie ein Unfall/Arbeitsunfall oder Altersleiden können dazu führen, dass eine Person einer Tätigkeit mit hoher körperlicher Belastung nicht mehr nachgehen kann. Die Entscheidung kann auch aus erfolgen, zum Beispiel, wenn eine Person mit ihrer Tätigkeit unzufrieden ist und ihre Kompetenzen nicht ausreichend einbringen kann. Auch können hinter einer Umschulung stecken, wenn der vorherige Beruf keine oder kaum Aufstiegsmöglichkeiten bietet. können ebenfalls dazu führen, dass eine Umschulung sinnvoll ist – etwa bei nachlassender oder ungenügender Nachfrage eines Berufsbildes, geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und drohender Arbeitslosigkeit. Im Zuge der Digitalisierung – Stichwort Arbeitswelt 4.0. – kommt es zu Veränderungen am Ausbildung- und Arbeitsmarkt: Bestimmte Berufe verändern sich, einige fallen komplett weg und neue Tätigkeitsfelder entstehen. Routineaufgaben im mittleren Qualifikationsniveau etwa, werden zum Teil durch Maschinen und Software ersetzt und Beschäftigungsverhältnisse werden flexibler. Im Zuge solcher Entwicklungen können Umschulungen dazu beitragen, dass sie Arbeitnehmer auf neue Verhältnisse am Arbeitsmarkt einstellen können und sich für aktuelle Anforderungen qualifizieren. Auch der in die Berufswelt nach einer längeren Pause, zum Beispiel wegen Elternzeit, kann mit dem Wunsch nach einer Umschulung verbunden sein. Ein Überblick über die möglichen Gründe für eine Umschulung:

  • Berufskrankheit
  • physische oder psychische Erkrankungen
  • Unfall, Arbeitsunfall
  • Arbeitsunzufriedenheit
  • Wegfall oder starke Veränderung der vorher ausgeübten Tätigkeit
  • mangelnde Nachfrage nach dem aktuellen Beruf
  • drohende Arbeitslosigkeit oder erfolgte Arbeitslosigkeit
  • geringe Passung des Berufsbildes
  • Wunsch nach neuen Karriereperspektiven und Berufschancen
  • fehlende Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der vorherigen Tätigkeit
  • Neuorientierung nach dem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt
  • finanzielle Gründe

Umschulungsmöglichkeiten

Eine Umschulung kann betrieblich, außerbetrieblich oder schulisch erfolgen. Die drei Varianten unterscheiden sich wie folgt:

  • betriebliche Umschulung: Diese Umschulungsvariante ähnelt der dualen Ausbildung in Betrieb und Berufsschule: Sie erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), das die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung regelt. Der Umschüler absolviert einen Teil seiner Umschulung im Ausbildungsbetrieb und besucht parallel dazu eine Berufsschule. Die Maßnahme endet mit einem Gesellenbrief oder der Abschlussprüfung bei den zuständigen Kammern, zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer (IHK). Zur Finanzierung der Umschulung enthält der Umschüler zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung oder wird durch einen entsprechenden Leistungsträger finanziert. Das können z. B. die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder Träger der Renten- und Unfallversicherung sein.
  • Verfügt ein Betrieb nicht über die erforderlichen Kapazitäten (z. B. Maschinen, Personal), um alle Ausbildungsinhalte zu vermitteln, werden diese z. T. auch an überbetriebliche Bildungsträger ausgelagert.
  • Im Rahmen einer betrieblichen Umschulung können Unternehmen Umschüler beschäftigen. Voraussetzung ist, dass sie ausbildungsberechtigt sind. Die Umschulung kann bspw. eine Chance sein, unbesetzte Ausbildungsstellen dennoch zu besetzen und künftige Fachkräfte für die Tätigkeit im Betrieb zu schulen.
  • **außerbetriebliche Umschulung: **Die außerbetriebliche oder überbetriebliche Umschulung wird durch einen Bildungsträger (z. B. Berufsförderungswerke, Institut für Berufliche Bildung) angeboten und erfolgt nicht primär in einem Ausbildungsbetrieb. Die praktischen Ausbildungsinhalte werden in Lehrwerkstätten oder Übungsfirmen vermittelt. Darüber hinaus finden betriebliche Praktika statt. Die Kosten für die Umschulung werden ggf. von einem Leistungsträger übernommen.
  • Umschulung in Berufsfachschule: Die schulische Umschulung erfolgt an einer Berufsfachschule und wird meist von Praktika begleitet. Eine Ausbildungsvergütung wie bei der betrieblichen (dualen) Umschulung durch den Ausbildungsbetrieb entfällt. Ggf. wird für die Zeit an der Berufsfachschule Schulgeld fällig. Kosten für eine schulische Umschulung werden ggf. durch Leistungsträger wie die Bundesagentur für Arbeit übernommen.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

  • : Erfolgt die betriebliche Umschulung in einem Ausbildungsbetrieb, erhält der Umschüler eine Ausbildungsvergütung.
  • : Erweist sich ein Umschüler als förderungswürdig, können Arbeitsagenturen und Jobcenter Umschulungskosten übernehmen. Die Umschulung dient etwa der beruflichen Wiedereingliederung oder dem Abwenden einer drohenden Arbeitslosigkeit. Begründungen für die Maßnahme sind zum Beispiel, dass die Person keine Anstellung in ihrem bisherigen Beruf findet oder nur schlechte Einstiegmöglichkeiten in den Beruf bestehen. Auch wenn eine bestimmte Branche besonders stark nachgefragt ist, kann dies Grund für eine Umschulung sein. Mit einem Bildungsgutschein gibt das Arbeitsamt eine Zusage zur Förderung der Umschulung.
  • : Der Umschüler muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine begonnene oder abgeschlossene Ausbildung verfügen. Außerdem muss er auf eine Umschulung angewiesen sein, d. h. es sollten gute Gründe für die Maßnahme vorliegen.
  • : Die Berufsgenossenschaft kann involviert werden, wenn eine Person aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf auszuüben oder eine Berufskrankheit erleidet. Meist werden vorab Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt, die der Person einen Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen sollen.
  • : Die Förderung der Umschulung gehört zum Katalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Rentenversicherung fördert dies unter bestimmten Bedingungen: Die Person muss mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben und/oder sie erhält eine Erwerbsminderungsrente, z. B., weil sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll ausüben kann.

Fazit

Eine Umschulung bietet Personen eine berufliche Neuorientierung und kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Sie kann aus unterschiedlichen Gründen angestrebt werden, zum Beispiel, weil eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem vorherigen Beruf arbeiten kann oder weil sich Arbeitsmarktstrukturen ändern: Das ist z. B dann der Fall, wenn ihre Tätigkeit weniger nachgefragt ist, sie kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Grundsätzlich kann eine Umschulung in drei Varianten stattfinden: Bei der betrieblichen Umschulung besucht der Umschüler neben der Praxis im Betrieb eine Berufsschule. Eine außerbetriebliche Umschulung wird durch Bildungsträger angeboten und in Lehrwerkstätten oder Übungsbetrieben durchgeführt. Die schulische Umschulung findet an Berufsfachschulen statt. Die Finanzierung der Umschulung kann durch bestimmte Träger wie die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherung gefördert werden. Unternehmen, die Umschulungen anbieten wollen, müssen ausbildungsberechtigt sein. Sie können durch die Aufnahme von Umschülern bspw. vakante Ausbildungsstellen besetzen und Fachkräfte für den Betrieb qualifizieren.

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