Nobody is perfect: In jeder Beziehung gibt es hin und wieder Unstimmigkeiten. Beim Thema Zeitarbeit sind es oft die vielen verschiedenen Branchenzuschläge, die eine Krisenstimmung auslösen. Für dieses Problem ist AÜOffice® der ultimative Beziehungskitt, indem unsere Lösung sowohl Fristen als auch Branchenzuschläge vollautomatisiert berechnet und dabei sogar noch die Zeit findet, um auf individuelle Kundenkonditionen einzugehen. Klingt nach einem perfekten Partner, oder? Damit sind Sie und Ihre branchenspezifischen Herausforderungen ganz schnell wieder auf einem grünen Zweig. Herzklopfen inklusive.
branchenzuschläge
Branchenzuschläge korrekt erfassen
Branchenzuschläge führen zu einer stufenweisen Angleichung der Löhne von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft. Das attraktive Vergütungsmodell geht für Unternehmen mit Verwaltungsaufwand einher: Die Zuschläge sind nicht einheitlich und variieren je nach Branche und Beschäftigungszeitraum. Wie können Unternehmen komplexe Branchenzuschläge einfach erfassen und ihren Aufwand reduzieren? AÜOffice® bietet eine intelligente Branchenzuschlagslösung, mit der Sie Branchenzuschläge sicher händeln.

branchenzuschläge
Vollautomatisierte Berechnungen
Komplexes kann so einfach sein: Mit AÜOffice® erfassen Sie variierende Branchenzuschläge schnell und fehlerfrei. Die Berechnung von Fristen und Branchenzuschlägen erfolgt vollautomatisiert, so dass Sie deutlich an Zeit sparen. Individuelle Kundenkonditionen, übertarifliche Zulagen oder Unterbrechungsfristen sind eigens konfigurierbar. Und dank automatischer Updateservices werden aktuelle Änderungen sofort erfasst: Alle gültigen Branchentarife werden automatisch registriert und aktualisiert. Damit Sie keine Frist verpassen, erinnert Sie ein integriertes Warnsystem an ablaufende Vereinbarungen.

branchenzuschläge
Deckelung der 6. Branchenzuschlagsstufe
In AÜOffice® haben Sie die Wahl, ob Sie Branchenzuschlagsstufen nach BGB § 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 Satz 2 oder § 191 ermitteln: Die gewünschte Option wählen Sie einfach per Häkchen aus. Die Deckelung der 6. Branchenzuschlagsstufe ist ebenfalls möglich: Sie erfassen einfach die Entgeltbestandteile eines Vergleichsmitarbeiters, auf die eine Deckelung erfolgt. Anstehende Fristen werden in AÜOffice® kenntlich gemacht, damit Sie das Vergleichsentgelt frühzeitig bei Ihren Kunden erfragen können.
