
StepStone-Anzeigen: Die neuen Richtlinien
StepStone ist mit 16,6 Millionen Seitenbesuchen einer der Big Player im deutschen Jobbörsen-Geschäft. Und weil wir von prosoft nur das Beste für unsere Kunden wollen, zählt die prominente Jobsuchmaschine zu unserem handverlesenen Stellenportal-Netzwerk in prosoftrecruiting©. Personalexperten können in unserem Bewerbermanagement mit wenigen Klicks veranlassen, dass ihre Stellenanzeige auf StepStone erscheint – und dort von vielen Talenten entdeckt wird. Vor wenigen Wochen gab das digitale Karriere-Sprungbrett neue Richtlinien für dort die veröffentlichten Anzeigen bekannt. Wir verraten, was sich verändert hat und erklären, worauf es ab sofort ankommt.
StepStone: Aufbau von Stellenanzeigen
- Unternehmenslogo: Wird ab sofort in standardisierter Größe angezeigt [Auflösung: zwischen 90px 90px und 300px 300px Bildgröße: max. 250kb Bildformat: .gif]
- Headerbild: Firmen haben die Wahl zwischen einem Titelbild oder bis zu drei Abbildungen für ein „Bilderkarussell“. [Auflösung: 1140 x 456 px, Ratio: 5:2 Bildgröße: max. 2 MB Bildformat: .jpeg (Empfehlung) oder .png]
- Hintergrundbild: Sollte dezent sein, stärkt das Employer-Branding [Auflösung: min. 1920 x 1080 px Bildgröße: max. 2 MB Bildformat: .jpeg (Empfehlung) oder .png]
- Sektionsüberschriften: Durch die neue Liquid-Design-Struktur können Unternehmen einzelne Container wie „Einleitung“, „Ihre Aufgaben“, „Ihr Profil“, „Wir bieten“ oder „Kontakt“ nutzen. Die Reihenfolge ist festgelegt. Eine Anpassung der Überschriften durch Synonyme ist möglich
- Links innerhalb der Sektionen: Verlinkungen auf andere Job-Anzeigen sind nicht möglich
- Videoeinbindung: Videos können über YouTube, Vimeo, Wistia eingebunden werden. Werbung und Produktdarstellungen sind verboten, weil sie keinen Mehrwert für den Bewerber darstellen
- Google Maps Standort: Mindestanforderung ist die Stadt
- Auszeichnungen: Auszeichnungen können Firmen im sogenannten Company Hub hinterlegen, sodass diese optional in der Anzeige auftauchen [Auslösung: Bilder werden automatisch mit einer Höhe von 92 px dargestellt]
Diese Infos muss die Anzeige mindestens enthalten:
- Jobtitel
- Unternehmensbeschreibung (Achtung: Firmen haben die Möglichkeit, an dieser Stelle Infos zur Branche, zu Produkten/Dienstleistungen/Benefits und „gelebten Werten“ zu hinterlegen. Es müssen aber nie alle Punkte ausgeführt werden.)
- Aufgabenbeschreibung
- Anforderungsprofil
- Arbeitsort
- Bewerbungsmöglichkeit über „Jetzt Bewerben“-Button
StepStone: Neue Richtlinien zum Stellentitel
Zahlen lügen nicht und so predigen Studien seit geraumer Zeit die Relevanz von Stellentiteln. Sie sind das tragende Element von Ausschreibungen und der erste Touchpoint zwischen Unternehmen und Bewerber. Der Titel entscheidet über die Verweildauer und sollte daher so präzise wie möglich ausformuliert sein. Diese Tatsache nahm sich StepStone zu Herzen und überarbeitete die neuen Richtlinien mit dem Ziel, diesen ersten Berührungspunkt künftig zu optimieren.
Folgende Hinweise gilt es laut StepStone zu beachten:
- Maximale Läge des Jobtitels: 80 Zeichen
- Das Wichtigste muss nach vorne (da bei Online Kampagnen nur die ersten 40 Zeichen auftauchen und der Titel in der Ergebnisliste nach einer Zeile mit „…“ abgekürzt wird)
- Ortsangaben: Sind nur noch in Verbindung mit Jobbezeichnungen möglich, wie z.B. „Vertriebsleiter Süddeutschland“. Ansonsten gibt es für die Ortsangabe ab sofort ein gesondertes Feld in der Quick-Info
- Erweiterungen wie „Ihr neuer Traumjob“ dürfen nicht mehr im Jobtitel vorkommen – nur noch im Anzeigentext
- Soft-Skills sollen nur noch im Stellentitel auftauchen, wenn sie relevant für den Beruf sind (wie z.B. „Empathische Pflegefachkraft“). Ansonsten gehören auch sie in den Fließtext
- Interne Bezeichnungen im Titel (wie z.B. „Mitarbeiter im Referat 845“) sollten Sie durch gängige Begriffe ersetzen
- Die Vertragslaufzeit darf nur noch im Titel vorkommen, wenn sie nicht „unbefristet“ ist. Ansonsten erscheint diese Information ebenfalls in der Quick-Info
- Der Arbeitsumfang darf nur noch im Titel erscheinen, wenn er nicht „Vollzeit“ ist – ansonsten gehört auch er in die Quick-Info
- Die Anzahl gesuchter neuer Mitarbeiter darf nicht mehr im Titel auftauchen – nur noch im Anzeigentext
- Umgangssprachliche Bezeichnungen wie „Quasselstrippe“ können nicht mehr als Jobtitel genutzt werden
- Großbuchstaben sind ebenfalls ein No-Go – abgesehen von gängigen Bezeichnungen wie VW oder LG
- Abkürzungen wie „Kaufm. Mitarbeiter“ sollten Sie im Titel vermeiden, da diese selten gesucht werden. Die effizientere Alternative ist immer die Ausformulierung „Kaufmännischer Mitarbeiter“
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Fazit
StepStone konzentriert sich mit den neu ausgelegten Richtlinien auf eine verbesserte Auffindbarkeit von Anzeigen und will die Candidate Experience so positiv beeinflussen. Unzutreffende Stellentitel stehen einem Matching oft im Wege, weil Kandidaten weder intern genutzte Begriffe noch Abkürzungen bei ihrer Suche verwenden. Mit den neu definierten Standards reagiert der Jobsuchmaschinen-Riese auf ein klassisches Problem bei der digitalen Stellensuche, das auch Google bereits erkannt hat: Die Keywords der Bewerber stimmen oft nicht mit denen der Anzeigen überein. Google selbst entwickelte aus diesem Grund die Cloud Talent Solution: Die Schnittstelle hilft Firmen durch künstliche Intelligenz beim Finden neuer Mitarbeiter. Unternehmen, die die Programmierschnittstelle in ihre Website integriert haben, profitieren dabei von Googles KI. Die interpretiert u.a. ungünstige und falsch geschriebene Begriffe richtig und spielt Bewerbern trotzdem passende Stellen aus. StepStone löst das Problem jetzt auf anderem Wege, indem die Jobbörse ab sofort schlichtweg verbietet, überflüssige oder unpassende Jobbezeichnungen zu veröffentlichen.
Foto: © Tierney / Fotolia

Roland Roos
Roland Roos ist HR-Spezialist und hat jahrelange Erfahrung mit Prozessen im Personalwesen. Er verfolgt aktuelle Themen im Bereich Recruiting, Personalentwicklung & Talent Relationship Management.